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Richtig Parken: So vermeiden Sie Strafzettel

15.03.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Falschparken gehört zu den häufigsten Verkehrswidrigkeiten. Für kein anderes Vergehen werden Autofahrer in Deutschland öfter zur Kasse gebeten. Dabei lassen sich Bußgelder und Knöllchen durch die Beachtung weniger Grundsätze leicht vermeiden.

Eine kürzlich erschienene Dokumentation von Spiegel TV sorgt aktuell in den sozialen Medien für Furore. Der darin porträtierte Niclas M. hat als selbsternannter „Anzeigen-Hauptmeister“ Verkehrssündern den Kampf angesagt: Mehr als 4.000 Verstöße hat er den Behörden bereits angezeigt. Besonders im Fadenkreuz des jungen Hilfssheriffs: Falschparker.

Allem Spott zum Trotz weiß der Anzeigen-Hauptmeister das Recht auf seiner Seite: Über 1.300 unterschiedliche Tatbestände rund ums Falschparken umfasst der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung. Das Strafmaß reicht dabei von 10 bis 110 Euro Verwarngeld, in besonders schweren Fällen drohen auch Punkte in Flensburg.

Um Strafzettel zuverlässig zu vermeiden, braucht es dennoch keine ausgeprägten juristischen Kenntnisse: „Für verkehrskonformes Parken müssen Sie lediglich einige Grundsätze beachten“, erklärt Alexander Erler. „Wenn Sie stets möglichst platzsparend und am rechten Fahrbahnrand parken, nach entsprechenden Verkehrszeichen und Markierungen Ausschau halten und eine Parkscheibe mitführen, ist schon viel erreicht.“

Doch auch ungeachtet ausgewiesener Park- und Halteverbote sind bestimmte Abschnitte grundsätzlich Tabu. Hierzu zählen etwa Kreuzungen und Einmündungen, Ein- und Ausfahrten vor Grundstücken, aber auch Bordsteinabsenkungen und Verkehrszeichen wie das Andreaskreuz, die von abgestellten Fahrzeugen nicht verdeckt werden dürfen. „Vermeiden Sie grundsätzlich Parken in der unmittelbaren Nähe zu unüberschaubare Verkehrssituationen“, rät Alexander Erler.

Ebenfalls strengstens untersagt und mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet wird das Parken in zweiter Reihe, d.h. neben anderen Fahrzeugen auf dem rechten Fahrbahnrand oder Seitenstreifen. „Auch wenn die Parkplatzsuche im Stadtverkehr zuweilen viel Zeit und Nerven kostet: Fahren Sie lieber einmal mehr um den Block, als zu riskieren, abgeschleppt zu werden“, resümiert Alexander Erler. Schließlich bekommen die Ordnungshüter auf der Jagd nach Falschparkern mittlerweile tatkräftige Unterstützung aus der Zivilbevölkerung, wie wir spätestens seit dem Anzeigen-Hauptmeister wissen.

Weitere Hinweise zum Thema gibt Alexander Erler jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 04512902288 oder direkt in der Fahrschule: Die Fahrschule Schwartau, Hauptstraße 50, 23611 Bad Schwartau.

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